Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)

Manky, Tuesday, 01.09.2015, 15:20 (vor 3176 Tagen) @ andale

Hallo andale,

erstmals vielen Dank für die schnelle Antwort;-)

Jedoch habe ich eine Frage, wo finde ich im SGB IX?

< Eine Heranziehung ist aber immer möglich, wenn die SBV aufgrund erhöhtem Arbeits-aufkommens weitere Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben heranzieht. Da hat der
Arbeitgeber keine Möglichkeit das zu verhindern.

Das SGB IX gibt schon einige Möglichkeiten im Bezug auf Auslegung der Gesetze.>

Ich durfte bzw. darf als 3.Stellvertreter bisher gar nichts machen - weder eine Heranziehung noch eine Teilfreistellung. Auch dann nicht, wenn an manchen Tagen das Vertretungsbüro unbesetzt ist.

An dem "Grundkurs für Neulinge in der SBV" durfte ich auch nicht teilnehmen.

Ich wäre sogar bereit gewesen, in meiner Freizeit tätig zu sein. Auch das wird mir verwehrt.

Gruss

Manky


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