Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)

Heinrich, Friday, 04.09.2015, 09:07 (vor 3174 Tagen) @ Heinrich

...... Zusatz,

im Gegensatz zum BR/ PR ist die SBV nun einmal KEIN Gremium sondern eine EINPERSONENVERTRETUNG. Das Gesetz, das SGB IX sieht hier bei dieser Einpersonenregelung nur in ganz begrenzten/ bestimmten Fällen gewisse Ausnahmen/ Abweichungen von dieser Einpersonenvertretung vor.

Der Grund hier ist ua auch, dass der Aufgabenbereich sowohl in der Art/ Menge der gesetzlichen Aufgaben und der Anzahl der zu vertretenden Beschäftigten doch ganz unterschiedlich sind. Aber auch, dass der Grundgedanke der Aufgabe der SBV der ist, dass sie beratend tätig sein soll. Sie soll sowohl den BR wie aber auch den AG in seiner Tätigkeit für Schwerbehinderte beraten. Sie hat daher im BR auch kein Recht der Mitbestimmung. Eine kleine Ausnahme gibt es in Bayern im PR.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion