Novellierung sgb ix (Stellvertreter/in)

andale, Tuesday, 01.09.2015, 08:58 (vor 3177 Tagen) @ Manky

Hallo Manky,

das es zu einer gesetzlichen Änderung in Bezug der Rechte der Schwerbehindertenvertretungen kommen soll ist richtig, aber wann steht noch aus,
da die von Frau Merkel zusammengefassten Forderungen aus der Kölner Erklärung im Jahr 2014 (gesetzliche Regelungen zu erweitern)noch nicht begonnen haben.
Richtig ist auch, dass es bei der Anzahl an schwerbehinderten / gleichgestellten Menschen in eurem Unternehmen keine dritte Freistellung geben kann.
Eine Heranziehung ist aber immer möglich, wenn die SBV aufgrund erhöhtem Arbeits-aufkommens weitere Stellvertreter zu bestimmten Aufgaben heranzieht. Da hat der
Arbeitgeber keine Möglichkeit das zu verhindern.

Das SGB IX gibt schon einige Möglichkeiten im Bezug auf Auslegung der Gesetze.

Gruß andale


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