§ 95 und § 99 (Umgang mit Arbeitgeber)

albarracin, Baden-Württemberg, Wednesday, 02.03.2016, 14:14 (vor 2986 Tagen) @ MatthiasNRW

Hallo Apanatschi,

ich sehe das wire matthias.
es gibt keine rechtliche Grundlage, auf der Du Angaben und erst recht nicht Privatadressen von AN verlangen kannst, die nicht sb oder gleichgestellt sind.
wenn andere AN eine Beratung wollen, müssen sie aktiv auf Dich zukommen.

wenn das 20 jahre anders gehandhabt wurde, bedeutet das 20 Jahre mehr oder weniger starke Rechtsverstöße in Sachen Datenschutz.

--
&Tschüß

Wolfgang


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