§ 95 und § 99 (Umgang mit Arbeitgeber)

ingo, Bremen, Thursday, 03.03.2016, 08:22 (vor 2985 Tagen) @ Apanatshi

Guten Morgen Apanatshi,
ich denke hier bist du mit deiner SBV Tätigkeit übers Ziel geschossen.
Du kannst jederzeit Sprechstunden für alle übrigen Kollegen/innen anbieten.

Hier gilt bis zur Antragsstellung ist der BR zuständig, der Arbeitgeber handelt rechtmäßig, würde sich strafbar machen wenn ich als Betroffener davon etwas mitbekomme, dass meine Daten ohne meiner Zustimmung weitergegeben werden.

Wolfgang sieht das vollkommen richtig.

Arbeite doch einfach ein Angebot für solche Mitarbeiter aus, wie sie von dir erfahren und zu dir kommen können. Hier hilft manchmal eine enge Verknüpfung mit der Personalabteilung, die einen Hinweis auf die SBV geben kann, darf!

Oder der Betriebsarzt gibt einen Hinweis auf deine Tätigkeit.

Finde doch auch einen Weg mit dem BR zusammen im BEM - Verfahren dabei zu sein.

Hier wären alle Mitarbeiter die seit 6 Wochen erkrankt sind ja eh anwesend.

Lg aus Bremen

Ingo✿


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