§ 95 und § 99 (Umgang mit Arbeitgeber)
Guten Abend,
meines Erachtens ist es ein massiver Verstoß gegen das
Datenschutzgesetz, wenn die Personalabteilung, ohne von
den betreffenden Mitarbeiter autorisiert zu sein, deren
Privatadressen weitergibt.
Und ich sehe die Weitergabe sogar bei schwerbehinderten und gleich-
gestellten Mitarbeitern als höchst kritisch an.
Mit fast mitternächtlichem Gruß
Ironie