§ 95 und § 99 (Umgang mit Arbeitgeber)

der vergnügte Breisgauer, Baden Württemberg, Thursday, 03.03.2016, 11:25 (vor 2985 Tagen) @ Ironie

Hallo.

@ Ironie
Was die Herausgabe von privaten Adressen von Schwerbehinderten und Gleichgestellten an die SBV betrifft, findest Du auf dieser Seite ein Urteil.
Gehe dazu am linken Rand dieser Seite auf "Urteile", dort ganz oben auf den Link "Arbeit der SchbV", und da das erste Urteil.
Ist sicher hilfreich, für manchen von uns hier.

Grüße, und einen schönen Tag.

--
Es ist nichts so schlecht, als dass es nicht auch etwas gutes hätte.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion