Wie hat Einladung zu einem VG zu erfolgen? (AGG)

Monica99, Sunday, 25.09.2016, 14:03 (vor 2770 Tagen) @ albarracin

Hallo,

Ein Zugangsnachweis (mit Datum) kann übrigens auch im Sozialrecht wichtig sein, - zB wenn es um die 3-Wochen-Frist des § 90 Abs. 2a SGB IX geht.

Was bitte hat der § 90 2a SGB IX mit dem Thema Einladung gem. §§ 81 und 82 SGB IX zu tun??
§ 90 (2a) Die Vorschriften dieses Kapitels finden ferner keine Anwendung, wenn zum Zeitpunkt der Kündigung die Eigenschaft als schwerbehinderter Mensch nicht nachgewiesen ist oder das Versorgungsamt nach Ablauf der Frist des § 69 Abs. 1 Satz 2 eine Feststellung wegen fehlender Mitwirkung nicht treffen konnte.

Weiter:

Dann lese mal die PM des BAG bis zum Schluß. Denn im drittletzten Satz heißt es unmißverständlich:

"Entscheidend ist die Schwerbehinderteneigenschaft im Sinne des SGB IX im Zeitpunkt der Bewerbung, nicht zu einem früheren Zeitpunkt."
Der Status von 2005 ist also völlig schnurz, wenn es um eine Bewerbung in 2016 geht.

Ja, der Status von 2005 ist hier nicht wichtig! Aber wer besagt denn, dass nur weil der Ausweis abgelaufen ist, die bzw eine Schwerbehinderung ggf auch aus anderen Gründen nicht vorliegt??

Das BAG verlangt in dem zitierten Urteil nur, der Bewerber muss die Eigenschaft, schwerbehindert zu sein, grundsätzlich im Bewerbungsschreiben mitteilen .

Mitgeteilt hat es die Bewerberin. Der AG kann dann in der Einladung die Bewerberin auffordern, dass sie einen gültigen Schwerbehindertenausweis oder den ggf ersatzweise zum Beleg über eine bestehende Schwerbehinderung den Feststellungsbescheid mitbringen soll/muss.

Er kann und sollte der Bewerberin in diesem Fall auch mitteilen, dass er eine mögliche grundsätzliche Eignung für diese Stelle nur prüfen kann, wenn der Lebenslauf vervollständigt wird. Denn gerade die letzten Jahre/Berufsjahre sind ggf entscheidend.

Das BAG verlangt in diesem Urteil nicht, der Bewerber muss diese BELEGEN! Es sprich ganz eindeutig nur von Mitteilung!

Denn ein offensichtlich schwerbehinderter muss sich die Schwerbehinderung um die Rechte als Schwerbehinderter in Anspruch zu nehmen gar nicht vom VA bestätigen lassen. Denn der hat diese Rechte Kraft Gesetz.

Wäre es so, dass die Einladung des AG per Einschreiben erfolgen müsste hätten zumindest sogenannte "AGG-Hopper" diesen Umstand längst genutzt und es gäbe Urteile dazu.

--
mfg Monica


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