Wie hat Einladung zu einem VG zu erfolgen? (AGG)

carriegross, Sunday, 25.09.2016, 21:58 (vor 2770 Tagen) @ albarracin

"Z. B. § 22 AGG legt dem AG enorme Pflichten auf, die alle beweissicher dokumentiert werden müssen. Dazu gibt es jede Menge Rechtsprechung, auch obergerichtliche. nachzulesen zB im ErfK.
Dazu gehört nun mal auch der Zugangsnachweis von Willenserklärungen, wenn zB zur Abwehr von Ansprüchen die "Offenlegung der Dokumentation des Ablaufs der benachteiligenden Entscheidung" notwendig wird (ErfK, Schlachter, § 22 AGG, Rn 9 mit Verweis auf Wiedemann, RdA 2005, 193, 197)"

Kann man das im www irgendwo nachlesen? Ich find nur das Buch zum Kaufen?

Auf welches Urteil bezieht sich das?

Im Falle eines Anrufversuches oder auch 2n oder 3n dürfte der AG wohl erhebliche Probleme haben, diese zu belegen?


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