Pflicht zur Vorlage Feststellungsbescheid? (Allgemeines)

Sheldor, NRW, Friday, 28.10.2016, 06:31 (vor 2737 Tagen)

Guten Morgen zusammen!

Ich habe eine Frage und konnte durch die Suchfunktion im Forum nichts passendes finden :-(

Ein Beamter in unserer Dienststelle hatte einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Dieser wurde (nach Widerspruchsverfahren) final mit einem GdB von 30 beschieden.

Dies habe ich der Dienststelle fristgerecht mitgeteilt.

Die Personalstelle besteht jetzt aber darauf, den Feststellungsbescheid (ohne Diagnosen) vorgelegt zu bekommen für die Aktenhaltung.

Ist das rechtens? Ich bin der meinung, dass die reine Information der SBV hier ausreichen müsste, da ein GdB von 30 keinerlei (dienstliche) Auswirkung für den beamten hat.

Ein Festellungsbescheid ist doch ein persönliches Dokument, dass nicht zwingend vorgelegt muss.
Oder bin ich da auf dem falschen Dampfer?

Vielen Dank,

Sheldor

--
Schwerbehindertenvertreter, 64 Schwerbehinderte (inkl. Gleichgestellter)


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion