Auswahlverfahren mit mehreren Sb, einer lehnt SBV ab (Einstellung)
Hallo Hendrik 1,
ein Blick ins Gesetz schafft sehr oft Klarheit!
Hier § 81 Abs. 1 Satz 7"...Erfüllt der Arbeitgeber seine Beschäftigungspflicht nicht und ist die Schwerbehindertenvertretung oder eine in § 93 genannte Vertretung mit der beabsichtigten Entscheidung des Arbeitgebers nicht einverstanden, ist diese unter Darlegung der Gründe mit ihnen zu erörtern."
Diese Darlegungspflicht hat der AG NICHT wenn er seine Quote erfüllt hat!
Weiter, auch in dem zitierten Urteil steht nichts anders.
--
mfg Monica