Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

Ironie, Thursday, 19.01.2017, 09:35 (vor 2659 Tagen)

Guten Morgen,

ich habe eine Frage, die ich keiner Kategorie zuordnen kann.

Folgender Fall liegt vor:

- Arbeitnehmerin
- geb. 1962
- beschäftigt seit 1996 in der Gastronomie des Krankenhauses (TVöD)
- hat Arbeitsunfall (Wegeunfall)
-> Arbeitsunfähigkeit
-> Krankengeld nach Lohnfortzahlung
-> Rentenantrag gestellt
-> ALG 1 nach Krankengeld
-> Arbeitsunfall von der BG anerkannt, aber bislang kein Wort zu dem Thema
MdE oder BG-Rente
-> Rentenantrag abgewiesen
-> Widerspruch
-> Widerspruch abgewiesen
-> Klage vor dem Sozialgericht
-> seit November 2016 ist das ALG 1 beendet.

Nun kann ich mich dunkel daran erinnern, dass in irgendeinem
Seminar davon die Rede war, dass man sich in einem solchen
Fall wegen der Anrechenzeiten trotz genereller Arbeitsunfähigkeit
bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend im Rahmen der individuellen
Fähigkeiten melden solle.
Ist dem so und warum genau?

Zudem ist für mich die Frage, wie man der BG Beine machen soll.
Die Betroffene ist inzwischen völlig zermürbt, zudem hatte ihr
Mann einen Schlaganfall, so dass bei ihr keine Eigeninitiative
mehr zu erwarten ist.

Kann mir jemand von Euch hierbei auf die Sprünge helfen?

Vielen Dank!

Lieber Gruß

Ironie


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