Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

garda, Berlin, Friday, 20.01.2017, 13:19 (vor 2653 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin Ironie,

die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder aber auch der Sozialverband ect. kann ihr auch mitteilen, bei welchem Rehabilitationsträger sie zur Zeit Anspruch auf die Lohnersatzleistung hat und ihr bei den jeweils notwendigen Anträgen helfen.

Hallo Hendrik,

an welchen Rehaträger würdest du da denken?

Auch Wohngeld oder andere Hilfestellungen können dort besprochen werden. Falls eine Klärung nicht möglich ist, kann auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zu dieser Klarstellung, wer hier zuständig ist, bestehen.

Unterhaltsvorschuss? Auf welcher Rechtsgrundlage und damit von wem?

--
Mit freundlichen Grüßen

Michael


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