Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 19.01.2017, 19:36 (vor 2654 Tagen) @ Hendrik1

Moin Moin,

Hallo,


Dieses ist soviel ich weiß auch nicht an die 78 Wochen gebunden,

Das ist so pauschal leider falsch

sodass mich ALG I und Aussteuerung sehr verwundern und irritieren.

§ 46 Abs. 3 SGB VII enthält viele Fallstricke für BG-Versicherte und da taucht auch die 78-Wochen-Grenze auf:
https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/46.html

Die BG zahlt bei uns auch in zwei Fällen schon seit mehr als 2 Jahren, weil die Rehabilitation sich hinzieht, aber noch Verbesserungen der Erwerbsfähigkeit erwartet bzw. erhofft werden.

Die erhoffte Verbesserung (im Sinne der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit für die ursprüngliche Tätigkeit) ist der springende Punkt. Wenn da die behandelnden Ärzte nicht mitspielen, dann werden o.a. Beendigungsregeln des § 46 Abs. 3 SGB VII wirksam.

Liebe Grüße

&Tschüß


Hendrik

Wolfgang

--
&Tschüß

Wolfgang


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