Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

Heinrich, Monday, 23.01.2017, 13:44 (vor 2650 Tagen) @ Ironie

Hallo Ironie,

< Wofür ich "zuständig" bin, entscheide ich >

Hier muss ich Dir widersprechen. Egal wie alt man ist und welche Erfahrung/ Kenntnis man hat, wofür die SBV zuständig ist, entscheidet einzig das Gesetz, hier das SGB IX und das BTHG bzw der Gesetzgeber.

Ggf. erklärt dieses einem auch nochmals deutlich der Arbeitsrichter. Viele Mitarbeitervertreter mussten dieses schon erfahren.

PS: Auch muss ein AG solches nicht erlauben, Zeit und ggf Arbeitsmittel in Anspruch zu nehmen für Dinge /Tätigkeiten die nicht lt. SGB IX in die Zuständigkeit der SBV fallen.


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