Arbeitsunfähigkeit -> Krankengeld -> ALG1 -> ??? (Allgemeines)

Hendrik1, Niedersachsen, Thursday, 19.01.2017, 15:19 (vor 2654 Tagen) @ Ironie

Moin Moin Ironie,

die gemeinsame Servicestelle für Rehabilitation oder aber auch der Sozialverband ect. kann ihr auch mitteilen, bei welchem Rehabilitationsträger sie zur Zeit Anspruch auf die Lohnersatzleistung hat und ihr bei den jeweils notwendigen Anträgen helfen. Auch Wohngeld oder andere Hilfestellungen können dort besprochen werden. Falls eine Klärung nicht möglich ist, kann auch ein Anspruch auf Unterhaltsvorschuss bis zu dieser Klarstellung, wer hier zuständig ist, bestehen.

Der Kollegin sollte eins klar sein: Es ist kein Almosen, es bestehen Rechtsansprüche. Im Haftpflichtfall schaltet man die Haftpflichtversicherung ein, in die man lange Zeit eingezahlt hat. Es heißt auch Sozial - Versicherung. Erst wurde eingezahlt und nun ist ein Leistungsfall eingetreten.


Liebe Grüße

Hendrik


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