Anschreiben an alle Mitarbeiter (Allgemeines)

Monica99, Thursday, 19.01.2017, 10:18 (vor 2654 Tagen) @ ciralifan

Hallo ciralifan und garda,

der Gesetzgeber hat ganz bewusst dem § 95 diesen Titel/diese Bezeichnung gegeben.

Die Rechte zB zur Teilnahme/Mitarbeit in den Ausschüssen und der Erstellung von Betriebsvereinbarungen / IA usw. sind nur Aufgaben die sich aus dem § 95 "Aufgaben der SBV" ergeben. Die SBV soll in diesen Themen/ Ausschüssen usw. die Rechte der Schwerbehinderten vertreten. Nicht die Rechte ALLER AN.

Dieses Recht erweitert aber somit nicht die Zuständigkeiten für Beschäftigte. Denn auch diese Rechte betreffend dort jeweils die Umsetzung der Rechte der SBV für Schwerbehinderte und Gleichgestellte. Sie hat also KEINE Recht dort Rechte für ALLE AN einzufordern/umzusetzen. Dieses bleibt auch dort dem BR/PR vorbehalten.

Auch, dass die SBV sich in den Gremien zu allen Punkten äußern darf erweitert nicht ihre Zuständigkeiten auf Nichtbehinderte/Nichtgleichgestellte Beschäftigte.

Bei EURER FALSCHEN Denkweise, müsstet ihr ja auch betreffend der Freistellungsregelungen dann ALLE beschäftigte im Betrieb/Unternehmen mit einbeziehen.

--
mfg Monica


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