Betriebsarzt vor BEM (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 19.02.2017, 15:30 (vor 2623 Tagen) @ Constantin

Eine Reha bei der Rentenversicherung ist bereits beantragt.

Wurde daran gedacht, diesen Reha-Träger evtl. mit einzubinden wegen anstehender zeitnaher Reha-Maßnahme (vgl. § 84 Abs. 2 Satz 4 und 5 SGB IX)?

Nun fragt ihn der AG (per Einschreiben) ob er an einem BEM Gespräch teilnehmen würde.

Ist das denn üblich in dem Betrieb, die BEM-Bereitschaft - per Einschreiben - im Krankenstand abzufragen? Haben BR/SBV eine Kopie dieses "Angebots" erhalten? Hat der BEM-Berechtigte etwa auf frühere Anfragen nicht reagiert ??? Eine bloße Anfrage ohne Belehrung nach § 84 Abs. 2 Satz 3 SGB IX ist bekanntlich keinesfalls ein ordnungsgemäßes BEM-Angebot nach allg. Ansicht und ständiger Rechtsprechung!

Er hat eingewilligt und auch verschiedene Termine (Anzahl 8) vorgeschlagen, die alle nicht mit den Beteiligten übereinstimmten und somit abgelehnt wurden.

Klingt alles wenig professionell: Gibt's denn da z.B. keine Regelung zur Stellvertretung? Warum macht der BEM-Beauftragte dem BEM-Berechtigten, der im Krankenstand alle Zeit dieser Welt haben sollte, eigentlich keine konkreten Terminvorschläge?

Nun schlägt die Personalabteilung per Mail vor, zuerst mal beim Betriebsarzt vorzusprechen.

Halte das für unbeholfen bzw. für widersprüchliches Verhalten: Die BEM-Beteiligung (Hinzuziehung) eines Betriebsarztes richtet sich bekanntlich nach § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Ob und inwieweit "erforderlich" haben m.E. die BEM-Beteiligten gemeinsam zu "klären". Will hier etwa dieser Personaler (hatte der BEM-Schulung?) eigenmächtig an BR/SBV bzw. IFD vorbei allein darüber befinden? Zur Rolle des Betriebsarztes beim BEM vgl. ausführlich Werkbuch BEM 2016.

Für was?

Wie lautet denn eigentlich der konkrete (telefonische oder schriftliche) BEM-Untersuchungsauftrag? Diese Frage drängt sich geradezu auf, nachdem ja schon mehrere Gutachten seitens MDK getätigt wurden. Soll dieser Betriebsarzt etwa mal vor sich hin begutachten ohne irgendeine konkrete BEM-Fragestellung? Das ist zweckfrei bzw. nicht zielgerichtet. Das sieht nicht nach professionellem Personalmanagement aus. Und diese Beauftragung des Betriebsarztes hat jedenfalls nichts mit einem ordnungsgemäßen BEM zu tun, da dieses ja noch nicht einmal gestartet ist; das sollte eigentlich auch ein verständiger erfahrener Betriebsarzt wissen und bedenken, bevor er sich darauf einlässt.

Danach könne man wieder versuchen ein BEM zu starten.

Warum nicht zuvor? Im Gesetz findet sich nichts, dass BEM-Start vom AG von einem Termin beim Betriebsarzt abhängig gemacht werden kann. Mir erscheint dieses ganze Vorgehen eher dilettantisch, dämlich bzw. sehr unsensibel und keinesfalls professionell, wenn er nicht mal einen Termin für eine Hand voll Leute koordinieren kann. Ist das dessen erster BEM-Fall oder ist der damit überfordert? Der packt das einfach falsch an! Überblick zu zehn Jahren BEM in NZA 2/2017, Seite 81 bis 87.

Gruß,
Cebulon


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