Betriebsarzt vor BEM (Allgemeines)

MatthiasNRW, Wednesday, 22.02.2017, 09:28 (vor 2620 Tagen) @ Cebulon

Halte das für unbeholfen bzw. für widersprüchliches Verhalten: Die BEM-Beteiligung (Hinzuziehung) eines Betriebsarztes richtet sich bekanntlich nach § 84 Abs. 2 Satz 2 SGB IX. Ob und inwieweit "erforderlich" haben m.E. die BEM-Beteiligten gemeinsam zu "klären". Will hier etwa dieser Personaler (hatte der BEM-Schulung?) eigenmächtig an BR/SBV bzw. IFD vorbei allein darüber befinden? Zur Rolle des Betriebsarztes beim BEM vgl. ausführlich Werkbuch BEM 2016.

Aus dem Jahr 2015 gibt es einen kleinen Beitrag, der auch lesenswert ist:
Dillbahner: Die Rolle von Betriebsärzten in der Rehabilitation – Teil 1 – Schwerpunkt: Betriebsärzte und Betriebliches Eingliederungsmanagement; Forum C, Beitrag C8-2015 unter www.reha-recht.de; 17.12.2015

Gruß,

Matthias


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