BTHG §§ 178 179 Freistellung/Heranziehung (Allgemeines)

Cebulon, Sunday, 19.02.2017, 17:15 (vor 2623 Tagen) @ Robbi

es geht mir lediglich um die Zahlen ...

Hallo, bei der Novellierung ging es einzig darum, die unsägliche Deckelung bei der Heranziehung auf max. zwei Stellvertreter abzuschaffen für Großbetriebe mit z.B. über 400 oder 600 oder 800 sbM oder mehr, die niemals logisch begründbar war und für die es auch noch nie eine sachliche Rechtfertigung gab. Das hat auch der Gesetzgeber kapiert und diesen unsinnigen Missstand korrigiert und daher reformiert - gegen den Widerstand einzelner Länder im Bundesrat und BDA.

Wo ist da die Entlastung der erhöhten und erweiterten Aufgaben, logischerweise müssten es dann 51 sein?

Mit welcher zwingenden Logik ??? Warum soll eine Freistellung von früher 200 auf jetzt 100 sbM keine "Entlastung" der VP sein?

Gruß,
Cebulon


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