Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

GerdS, Hessen, Tuesday, 21.02.2017, 10:29 (vor 2621 Tagen)

Hallo zusammen :-)

Bei uns wird die Schwerbehindertenvertretung altersbedingt im Herbst ausscheiden. Der erste Stellvertreter ist schon lange krank (mit Unterbrechungen im Grunde durchgehend seit der letzten Wahl) und lt. der Schwerbehintertenvertretung wird dieser im ersten Halbjahr 2018 wegen Erwerbsunfähigkeit aufhören (dies ist wohl jetzt schon sicher). Ich bin der zweite Vertreter.

Somit dürfte nach den gesetzlichen Regelungen im Herbst der erste Stellvertreter zur Schwerbehindertenvertretung und ich zur ersten Vertretung nachrücken.
Im Frühjahr 2018, wenn der nachgerückte Vertreter, der zu dem Zeitpunkt dann Schwerbehindertenvertretung sein wird, wegen Erwerbsunfähigkeit ausscheidet, rücke ich dann zur Schwerbehindertenvertretung nach. Dies zieht dann die Verpflichtung nach, Wahlen einzuberufen, da es keine Schwerbehindertenvertretung mehr gibt.

Somit gibt es eine „frische“ Schwerbehindertenvertretung.
Hierzu habe ich auf der Wahlseite folgendes gefunden:

Betriebe mit „frischer“ Schwerbehindertenvertretung:
Betriebe, in denen die amtierende SBV am 1. Oktober 2018 noch kein Jahr im Amt ist, wählen erst im Herbst 2022 wieder regelmäßig. Die Amtszeit ist ausnahmsweise länger als vier Jahre. Grund hierfür: Der Aufwand für Neuwahlen soll nicht unverhältnismäßig oft anfallen. Außerdem braucht eine SBV ausreichend Zeit, um in ihrem Amt sinnvoll aktiv zu werden.

Somit müssten bei uns erst in 2022 wieder Wahlen einberufen werden.
Ich möchte hier anfragen, ob ihr dies ebenfalls so seht, oder ob ich etwas übersehen habe, denn hier greift bei 20 Schwerbehinderten das vereinfachte Wahlverfahren, aber § 94 Abs. 5 SGB IX macht hier keinen Unterschied zwischen „normaler“ Wahl und vereinfachten Wahlverfahren, wenn ich das richtig sehe.

Hintergrund der frühen Fragestellung ist u.a. dass ich wg. meiner Arbeitstätigkeit nur in den Wintermonaten Zeit für Schulungen habe und mich frühzeitig vorbereiten möchte, da ein Anspruch zur Schulung bisher nicht bestand.

Vielen Dank für eure Unterstützung

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Viele Grüße
Gerd


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