Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 23.02.2017, 13:08 (vor 2619 Tagen) @ Cebulon


Hallo, eine solche Norm existiert nicht. Ergebnis zwar richtig, Begründung aber falsch bzw. veraltet: Denn Rechtsgrundlage ist der § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX i.d.F. des Artikel 2 BTHG, wobei es z.B. auf häufige Vertretungen längerer Dauer nicht (mehr) ankommt beim Schulungsanspruch des 1. Stelli, da es solche Einschränkungen

Gruß,
Cebulon

Du hast ja so recht :-(
Vorschnelles Zahlenspiel und Denke im alten Saft in einem - Sorry..

--
&Tschüß

Wolfgang


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