Ausscheiden der SBV + Vertretung + Wahl 2018 (Allgemeines)

Cebulon, Thursday, 23.02.2017, 08:30 (vor 2631 Tagen) @ albarracin

falsch, da Du spätestens mit Ausscheidens der bisherigen SBV aufgrund von absehbarem häufigem Vertreten bereits ab Herbst 2017 gem. § 95 Abs. 4 Satz 4 Nr. 2 SGB IX einen Schulungsanspruch hast.

Hallo, eine solche Norm existiert nicht. Ergebnis zwar richtig, Begründung aber falsch bzw. veraltet: Denn Rechtsgrundlage ist der § 96 Abs. 4 Satz 3 SGB IX i.d.F. des Artikel 2 BTHG, wobei es z.B. auf häufige Vertretungen längerer Dauer nicht (mehr) ankommt beim Schulungsanspruch des 1. Stelli, da es solche Einschränkungen nicht mehr gibt, weil abgeschafft.

Gruß,
Cebulon


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