BR Sitzung (Stellvertreter/in)

Phönix, NRW, Tuesday, 25.10.2022, 04:58 (vor 551 Tagen) @ Thomas-SBV

Nun stelle ich mir die Frage, wie das Ausüben eines Doppelmandats im kirchlichen Arbeitsrecht funktioniert, denn nach § 52 Abs.1 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) hat die SBV in der Sitzung der Mitarbeitervertretung (MAV) ein Stimmrecht, insofern Angelegenheiten der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung beraten werden.

Im Moment bin ich SBV, aber auch seit der letzten MAV Wahl Ersatzmitglied der MAV, werde als solches bei Verhinderung eines MAV Mitglied in die Sitzung eingeladen und habe in dem Moment volles Stimmrecht. Gleichzeitig habe ich als SBV ein Stimmrecht, insofern Angelegenheiten der Mitarbeitenden mit Schwerbehinderung beraten werden.

Wenn das Ausüben eines Doppelmandats zulässig ist, hebe ich dann bei Abstimmungen der MAV den linken Arm als MAV Mitglied und den rechten Arm als SBV, praktisch zwei Stimmen, die auch entgegengesetzt gegeben werden können? Als MAV dafür, als SBV dagegen?

In der Praxis habe ich häufig diese Anforderung zu lösen, denn bei jeder zweiten oder dritten MAV Sitzung - eine Sitzung findet regelmäßig alle 14 Tage statt- bin ich auch als Ersatzmitglied der MAV eingeladen und komme tatsächlich häufig in einen Interessenkonflikt.

In der Gesamtbetrachtung ist es noch komplizierter, denn von meinen drei Stellvertretern ist einer auch ein Mitglied der MAV und einer auch Ersatzmitglied der MAV.

Gruß
Phönix


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