BR Sitzung (Stellvertreter/in)

Cebulon, Wednesday, 26.10.2022, 10:47 (vor 550 Tagen) @ Hendrik1

Du bist Ersatzmitglied im Personalrat. Damit kannst Du bei Anfrage auch erklären, dass Du nur für die SBV teilnehmen möchtest.

Hallo Hendrik,

das geht gar nicht! Dafür gibt’s keine Rechtsgrundlage. Das ist kein „Wunschkonzert“.

Ansonsten müsstest Du Dich bei jedem dieser Punkte als befangen erklären …

Rechtlich befangen ist jemand bei Interessenkollision, wenn man von einem TOP z.B. selbst unmittelbar persönlich betroffen ist. Dann muss Sitzungsraum verlassen werden für diesen TOP, da weder Beratungs-, Anwesenheits- noch Stimmrecht.

Sich hingegen einfach mal so für befangen zu erklären ist grundsätzlich völlig belanglos und keine Interessenkollision im Rechtssinne laut Rspr. Kenne keine neuere Literatur – die diese pauschale Einzelmeinung teilt zur Verhinderungsvertretung laut § 177 Abs. 1 Satz 1 SGB IX n.F. Zum Thema ausführlich, teils wirr bzw. kontrovers zum alten / neuen Recht siehe auch hier.

Gruß,
Cebulon


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