BR Sitzung (Stellvertreter/in)

WoBi, Wednesday, 26.10.2022, 12:45 (vor 550 Tagen) @ Phönix

Hallo Phönix,

Letztlich glaube ich, dass das im kirchlichen Arbeitsrecht zuerkannte Stimmrecht der SBV bei Beschlussfassungen der MAV, welche Angelegenheiten von Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, ein Doppelmandat als sinn frei erscheinen lässt.

Das besondere "Stimmrecht" der SBV gibt es auch im Bayerischen Personalvertretungsrecht (Art. 40 Abs. 2 2. Halbsatz BayPVG). Dies wird durch ein Doppelmandat (hier SBV / PR) nicht "sinnfrei". Sondern ermöglicht der SBV nicht nur die Stimme in Vorfeld der Abstimmung zu erheben, sondern aktiv mitzustimmen. Dies kann zu einer Pattsituation im Abstimmungsergebnis führen, was zur Ablehnung des Antrages führt oder die Stimme der SBV kann das "Zünglein an der Waage" in die eine oder andere Richtung sein.
Das Stimmrecht der SBV ist eine Verbesserung der Situation im Gremium, um die Belange behinderter Menschen aktiv zu vertreten, gegenüber dem BetrVG. Bei Personalunion beider Funktionen eben mit doppeltem und unabhängigem Stimmrecht.
Eine sinnvolle Ergänzung gegenüber der Möglichkeit zur Aussetzung eines Beschlusses. Das Aussetzen eines Beschlusses kann wegen der Zustimmungsfiktion die Handlungsmöglichkeit des BR/PR-Gremiums einschränken. Der unbedachte Einsatz durch die SBV bewirkt damit genau das Gegenteil, weil der Arbeitgeber wegen Fristablauf zur Durchführung berechtigt wird.

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Gruß
Wolfgang


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