BR Sitzung (Stellvertreter/in)

Phönix, NRW, Wednesday, 26.10.2022, 04:46 (vor 549 Tagen) @ albarracin

Die Frage ist doch, gibt es ein zweifaches Stimmrecht in einer Person?

Stimmrecht als SBV in der Beschlussfassung der MAV bei Angelegenheiten welche Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, gemäß § 52 Abs.1 der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Diese Situation kann jederzeit in einer Sitzung eintreten, z.B. auch durch eine Ergänzung der Tagesordnung bei Sitzungsbeginn.

Stimmrecht als Ersatzmitglied der MAV bei der gleichen Beschlussfassung.

Nach meiner Rechtsaufassung ist dies nicht möglich zwei Stimmrechte auszuüben und folglich bin ich regelmäßig als Ersatzmitglied der MAV verhindert. Die SBV hat das Teilnahmerecht an Sitzungen der MAV. Besuche ich die Sitzung, bin ich zwangsläufig als SBV anwesend.

Die Einladung als MAV Ersatzmitglied kann auch keine Verhinderung der SBV für die Sitzung begründen. Denn ich bin ja nicht verhindert, da ich keine anderen Aufgaben der SBV wahrnehme. Folglich kann die SBV in dem Fall auch nicht durch einen Stellvertreter vertreten werden.

Es würde sich auch die Frage stellen, ob ich durch meine Anwesenheit als SBV in der MAV Sitzung als Ersatzmitglied der MAV verhindert bin und folglich das nächste Ersatzmitglied eingeladen werden muss? Auch das mag ich bezweifeln!

Bei der letzten MAV Wahl habe ich nicht darüber nachgedacht, denn es war hier auch immer gängige Praxis, dass Mitarbeitende sich zeitgleich als MAV und SBV engagieren. Liegt auch daran, dass nur wenige Mitarbeitende überhaupt noch dazu bereits sind, solche Aufgaben zu übernehmen.

Letztlich glaube ich, dass das im kirchlichen Arbeitsrecht zuerkannte Stimmrecht der SBV bei Beschlussfassungen der MAV, welche Angelegenheiten von Mitarbeitende mit Schwerbehinderung betreffen, ein Doppelmandat als sinn frei erscheinen lässt.

Gruß
Phönix


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