Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Sunday, 06.12.2009, 19:35 (vor 6163 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» Denn die Amtszeit einer SchwbV
» dauert immer 4 Jahre (§ 94 SGB IX) und dieser Zeit kann nicht durch TV wie
» bei BR verkürzt werden.
»
» Die SchwbV könnten höchstens vorzeitige Neuwahlen durch Rücktritt der
» SchwbV und aller Stellis (zeitgleich und am besten auf einem gemeinsamen
» Schreiben von allen unterzeichnet) herbeiführen.


Wie ist denn ein Betriebsübergang nach §111 Betriebsverfassungsgesetz zu sehen>

Nehmen wir als extremes Beispiel:

Betrieb A ( 20.000 Beschäftigte, davon 1.500 Schwerbehinderte und gleichgestellte) wählt im Oktober 2010 eine VP, sowie 4 Stellvertreter. Der 1. und der 2. Stelli wird zur Wahrnehnmung bestimmte Aufgaben zu 100 % herangezogen


Betrieb B ( 5.000 Beschäftigte, davon 400 Schwerbehinderten und Gleichgestellte) wählen im Oktober 2010 ihre SBV. Der 1. Stelli wird zu 100% herangezogen

Im Frühjahr 2011 vereinbaren GBR und UL den Betriebsübergang zum 1.5.2011 von Betrieb B in den Betrieb A. Alle Mitarbeiter von betrieb B werden in den Personalstand von betrieb A überführt und Betrieb A hört auf organisatorisch, handelsrechtlich usw usw zu exestieren.
Nach meinem Wissenstand verlieren dann alle Mandatsträger ( BR und SBV) von betrieb B ihr Mandat.

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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