Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)
Hallo Hotte,
» Im Frühjahr 2011 vereinbaren GBR und UL den Betriebsübergang zum 1.5.2011
» von Betrieb B in den Betrieb A. Alle Mitarbeiter von betrieb B werden in
» den Personalstand von betrieb A überführt und Betrieb A hört auf
» organisatorisch, handelsrechtlich usw usw zu exestieren.
» Nach meinem Wissenstand verlieren dann alle Mandatsträger ( BR und SBV)
» von betrieb B ihr Mandat.
Ja, die Mandatsträger der übergegangen Betriebe verlieren ihre Mandate. Es könnte nur ggf. ein vorübergehendes Restmandat entstehen.
Dieses z.B. um noch offene mit dem Betriebsübergang im Zusammenhang stehende Angelegenheiten abschließend zu regeln.
Siehe auch A-Z
PS: Weil Du das Thema "Der 1. Stelli wird zu 100% herangezogen" erwähnt hast den Hinweis: Die Heranziehung des 1. Stelli gem. § 95 Abs. 1 Satz 4 ist nicht gleich zu stellen mit "Freistellung" dieses. Auch wenn er ggf. wegen des Umfanges der Aufgaben fiktiv freigestellt wird.
Also immer den Gesetzestext hier genau lesen und beachten:
...In Betrieben und Dienststellen mit in der Regel mehr als 100 schwerbehinderten Menschen kann sie nach Unterrichtung des Arbeitgebers das mit der höchsten Stimmenzahl gewählte stellvertretende Mitglied zu bestimmten Aufgaben heranziehen,...
Weiter, ist der 1. Stelli dann aber verhindert, ggf. auch länger z.B. wegen Urlaub oder AU, kann man nicht den 2. Stelli dauerhaft heranziehen. Hier ginge dann nur die Verhinderungsvertretung des VPSchwb wie sonst auch.