Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)

Hotte, Stuttgart, Monday, 07.12.2009, 08:42 (vor 6162 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard

» PS: Weil Du das Thema "Der 1. Stelli wird zu 100% herangezogen" erwähnt
» hast den Hinweis: Die Heranziehung des 1. Stelli gem. § 95 Abs. 1 Satz 4
» ist nicht gleich zu stellen mit "Freistellung" dieses. Auch wenn er ggf.
» wegen des Umfanges der Aufgaben fiktiv freigestellt wird.

Deswegen hatte ich ja auch bewusst von "herangezogen" geschrieben :-) :-)
LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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