Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)

Jürgen Wagner, Niedersachsen, Thursday, 10.12.2009, 09:24 (vor 6159 Tagen) @ hackenberger

Hallo,
ersteinmal vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
Leider konnte ich durch eine Dienstreise das Forum nicht besuchen und komme erst jetzt zum antworten.
Ich glaube ich muss hier noch Einiges beantworten.

Es handelt sich um die Feststellung eines Gemeinschaftsbetriebes.
Beide Betriebe bleiben in ihrer Rechtsform erhalten.
Nur die Betriebsteile wie Personalabteilung, Abrechnung arbeiten betriebsübergreifend und die Sozialräume werden gemeinschaftlich genutzt.
Die beiden bestehenden Betriebsräte haben per Beschluss festgestellt, dass ein Gemeinschaftsbetrieb besteht und die Geschäftsführung darüber informiert. Also besteht ein Gemeinschaftsbetrieb nach dem BetrVG.
Die Geschäftsleitung hat dem einen Betriebsrat und der Schwebvertretung das Handeln per sofort untersagt und dem Betriebsrat des größeren Betriebes bis zur Neuwahl volle Handlungsgewalt erteilt. Die Geschäftsleitung bezieht sich hier auf das Übergangsmandat des größeren Betriebsrates.

Ich hoffe etwas Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Gruß

Jürgen


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