Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)

Wolfgang E., Monday, 07.12.2009, 18:57 (vor 6162 Tagen) @ Jürgen Wagner

Hallo Jürgen,

» Wie sieht es jetzt bei der Schwerbehindertenvertretung aus> Muss vor Ablauf der eigentlichen Periode neu gewählt werden oder langt es, wenn im Oktober bis November 2010 wieder gewählt wird.

vorab folgende Fragen zum unternehmensübergreifenden gemeinsamen Betrieb
nach § 1 Abs. 2 BetrVG, da Deine Angaben für eine Antwort nicht ausreichen:

• Ab wann genau liegen die gesetzlichen Voraussetzungen
für diesen Gemeinschaftsbetrieb vor nach § 1 Abs. 2 BetrVG>

• Hatte denn jeder der ursprünglich zwei Betriebe jeweils eine
örtliche Schwerbehindertenvertretung oder nur einer der Betriebe>

• Wie viele Beschäftigte hatten jeweils die zwei Betriebe,
bevor der neue Gemeinschaftbetrieb entstand>

• Gibt es derzeit SBV-Stufenvertretungen wie etwa
Gesamt- bzw. Konzern-Schwerbehindertenvertretung>

Kontextlink:
[link=http://books.google.de/books>id=2bqU3ax06pEC&printsec=frontcover&source=gbs_v2_summary_r&cad=0#v=onepage&q=&f=false]Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen[/link]

Gruß
Wolfgang


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