Feststellung Gemeinschaftsbetrieb Neuwahlen (Wahlen)
Hallo Jürgen,
» Wie sieht es jetzt bei der Schwerbehindertenvertretung aus> Muss vor Ablauf der eigentlichen Periode neu gewählt werden oder langt es, wenn im Oktober bis November 2010 wieder gewählt wird.
vorab folgende Fragen zum unternehmensübergreifenden gemeinsamen Betrieb
nach § 1 Abs. 2 BetrVG, da Deine Angaben für eine Antwort nicht ausreichen:
Ab wann genau liegen die gesetzlichen Voraussetzungen
für diesen Gemeinschaftsbetrieb vor nach § 1 Abs. 2 BetrVG>
Hatte denn jeder der ursprünglich zwei Betriebe jeweils eine
örtliche Schwerbehindertenvertretung oder nur einer der Betriebe>
Wie viele Beschäftigte hatten jeweils die zwei Betriebe,
bevor der neue Gemeinschaftbetrieb entstand>
Gibt es derzeit SBV-Stufenvertretungen wie etwa
Gesamt- bzw. Konzern-Schwerbehindertenvertretung>
Kontextlink:
[link=http://books.google.de/books>id=2bqU3ax06pEC&printsec=frontcover&source=gbs_v2_summary_r&cad=0#v=onepage&q=&f=false]Der gemeinsame Betrieb mehrerer Unternehmen[/link]
Gruß
Wolfgang