Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung (Kündigung)

Werner Brösel, Berlin, Thursday, 28.01.2010, 21:06 (vor 5224 Tagen)

Hallo Bernhard, hallo Forum Mitglieder.

Hier ist mal wieder der "Grünschnabel" Brösel

Jetzt ist es soweit.

Mein Vorsitzender ist mit Zustimmung des IA fristlos gekündigt worden.

Jetzt meine Fragen: Ab wann ist diese Kündigung wirksam> (wenn er nix tut)

Wie lange sollte ich als Stellfi warten mit der Nachwahl> Ich weiß es steht

im SGB unverzüglich aber

Was ist wenn er vor Gericht geht (sieht so aus)

variante 1a Gericht sagt : ist berechtigt er geht nicht in Berufung>

variante 1b Gericht sagt : ist berechtigt er geht dann in Berufung>

variante 1c Gericht sagt : ist nicht berechtigt, AG geht in Berufung>

variante 2a Gericht sagt : fristlos nicht berechtigt, aber mit 7 Monate ja, er geht nicht in Berufung>

variante 2b Gericht sagt : firstlos nicht berechtigt, aber mit 7 Monate ja, er geht dann in Berufung>

variante 2c Gericht sagt : fristlos nicht berechtigt, aber mit 7 Monate ja,
AG geht in Berufung

(die 7 Monate beziehen sich auf die Kündigungsfrist)


Oder lieber dann doch gleich neuwahlen> Müste ich dann erst dann als SBV zurücktreten>:-|

In den Kommentaren der Bücher wird alles mögliche Beschrieben, aber so ein Fall ist nicht Vorgesehen.

Die Kündigung ist eigendlich auf eine Erkrankung zurückzuführen, aber er hatt diese Erkrankung schon seit über 10 Jahre und hat diese nicht in seinen Bescheid vom Versorungsamt "eintragen" lassen.

Er versucht es natürlich sein Verhalten auf diese "Erkrankung" zu schieben. Aber wenn Sie nicht als anerkannt im Bescheid steht.... Man, Man, Man

Also ich hoffe wieder auf tatkräftige Unterstützung von euch.

(Passt natürlich alles wieder zusammen. Habe nächste Woche Urlaub und kein anderer Stelfi ist da um zur BR-Sitzung zu gehen.)


Gruß Brösellein


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