Verhinderungsvertretung? (Kündigung)

Werner Brösel, Berlin, Thursday, 28.01.2010, 22:11 (vor 6109 Tagen) @ hackenberger

Danke für die Antwort.

Der AG könnte diese anfechten. Der BR kann auch dieses beim Teilnahmerecht
» berücksichtigen

Reicht es dann aus,um rechtsicherheit zu erlngen", das er erklärt (schriftlich), die nächste Zeit aufgrund seiner Erkrankung (Alkproblem, deswegen freigestellt, aber keine AU/EU) verhindert ist, sein Mandat auszuüben>

Der BR MUSS Einladungen immer an die SchwbV/VPSchwb senden, die
» entscheidet dann ob sie verhindert ist oder nicht.

Witzig, wenn er zu Hause ist und nicht auf sein "Postfach" zugeifen kann.
Weiterleitungen etc. sind aus Datenschutzgründen bei uns verboten.
Wie können Sie dann ihn einladen>


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