Verhinderungsvertretung? (Kündigung)
Hallo Werner,
ist er AU> Hat er dem AG eine AU-Meldung übergeben>
Das ist hier die einfache Farge.
Wenn nein, hätte er die Pflicht zu arbeiten und auch sein Mandat wahrzunehmen. Oder, er müsste es niederlegen, wenn er sich nicht mehr in der Lage fühlt dieses wahrzunehmen.
Der AG kann nur vor den arbeitsvertraglich geschuldeten Pflichten freistellen, nicht vom Mandat. Eine Freistellung vom Mandat sieht das Gesetz nicht vor.
PS: Sie Hinweis über dem Textfeld.
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