Verhinderungsvertretung? (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 28.01.2010, 22:40 (vor 5224 Tagen) @ Werner Brösel

Hallo Werner,

hier könnte man einmal ein Gespräch mit dem zuständigen IA suchen und klären, ob diese hier ggf. dem VPSchwb das Mandat entziehen, also die Weigerung das Mandat wahrzunehmen, als ausreichenden Grund ansehen.

Sie kennen ja wohl den Fall aus dem Verfahren gem. § 95 SGB IX und haben hier ja wohl auch der Kündigung zugestimmt.

Die Freistellung des AG greift nur für die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung.

PS: Ist im Laufe des Abends die Anrede und die Schlussfloskel verloren gegangen ;-)


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