Verhinderungsvertretung? (Kündigung)
Danke für deine sofortige Antwort.
Du hast mir das bestätigt was ich mir schon gedacht habe.
Aber eine Nachfrage habe ich doch noch:
Du schreibst (darf dich doch duzen>) etwas von
Verhinderungsvertretung geschrieben.
Heißt es das ich nicht im Augenblick die Gleichen Rechte und Pflichten habe, wie mein Vorsitzender> (er ist, wie ich schon in einen anderen Beitrag geschrieben habe, von der Arbeit freigestellt).
Muß er dann eigendlich die Arbeit des SBV selber ausführen> (leite ich aus der Bemerkung mit den §95 ab.):lookaround:
Sind denn meine "Entscheidungen" dann überhaupt wirksam>
Ich weiß, wird hier im Forum irgendwo stehen.
Gruß Brösel