Unkündbarkeit (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 21.04.2005, 20:16 (vor 6954 Tagen) @ Sabine

Hallo Sabine,

sofern eine weitere Beschäftigung, es ist dem AG ggf. durchaus zuzumuten, dass er kleinere org. Maßnahmen vornimit wenn dadurch eine Weiterbeschäftigung möglich ist, möglich ist, kann man nur noch die Zeitkarten spielen, ggf. auch in Absprache mit dem Integrationsamt. Also alle gesetzlich mögliche Fristen zur Beantwortnung nutzen.

Aber es gehört auch "leider" zu unsern Aufgaben negative Dinge mitzutragen.

Doch sollte es die Koll. sein welche zumutbare Beschäftigungsmöglichkeiten abgelehnt hat, würde ich die ganze Sache unter anderen Gesichtspunkten sehen. SchwbV sollten und müssen sich mit aller Kraft für ihre Klientel einsetzen, aber wir sollten auch glaubhaft bleiben, wenn Koll. nicht "mitarbeiten".


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