Unkündbarkeit (Kündigung)

hackenberger, Thursday, 28.04.2005, 19:56 (vor 6947 Tagen) @ Frank Peters

Hallo Frank,

Ich kann deine hier gemachten Aussagen so nicht teilen. Gerade wir, die SchwbV sollten und müssen auch einmal JA zu einer Kündigung sagen, sofern die Kündigung keine behinderten bedingten Ursachen/Gründe hat und sie auf Grund der Sache/Gegebenheiten nachvollziehbar ist. Diese betrifft auch sofern berechtigt andere negative arbeitsrechtliche Entscheidungen.

Es geht auch hier darum, bei AG teils bestehende Vorurteile gegen die Beschäftigung Schwerbehinderter abzubauen und um unsere Glaubhaftigkeit. Weiter aber auch darum, dass die Gesamtheit der Schwerbehinderten nicht in ein schiefes Licht gerückt wird.

In diesem Falle liegen so hat es den Eindruck, keine behinderten bedingten Gründe für die Kündigung vor. Der AG hat eine Widereingliederung versucht und hat mehrere angemessene Arbeitsplatzangebote gemacht.

Die Betroffene will aber offensichtlich nicht!

Dass sie schon so lange im Betrieb beschäftigt ist, ist hier dann auch kein Grund sich anders zu verhalten. Ich denke diese lange Betriebszugehörigkeit und dass was sie mit ihrem Verhalten aufs Spiel setzt, sollte ihr bekannt sein.

Ja, es ist so, dass sofern die MA-Vertretung einer Kündigung zustimmt die Chancen im Rahmen einer Kündigungsschutzklage ggf. zumindest noch eine Abfindung zu erhalten sich wesentlich verschlechtern. Dieses kann ich im oben erwähnten Fällen aber auch so mittragen. Das hier dann vom AG eingesparte Geld fordere ich dann vom AG lieber für Leistungen zur Beschäftigungssicherung von Schwerbehinderten.

In bin gerade auf der Rückfahrt von einer Tagung zum Thema „Beschäftigungssicherung/ Eingliederung Schwerbehinderter“ aus Erfurt. Auf dieser Tagung hat auch die Vertrauensperson der Schwerbehinderten beim HR, er ist als VPSchwb sehr anerkannt und auf Tagungen daher auch stets als Gesprächspartner gerne gesehen, die gleiche Meinung vertreten.

Ein dort mehrfach von verschiedenen Seiten gefallenes Motto lautet: Menschen werden wegen ihrer Befähigung einen angebotenen Arbeitplatz ausfüllen zu können beschäftigt. Eine vorliegende Behinderung sollte hier daher dann keine Rolle spielen. Eine Beschäftigung Schwerbehinderter sollte keine „soziale Leistung“ sein! Der sollte sich bei einer Bewerbung/Einstellung die Frage nach einer Behinderung eigentlich erübrigen.

Diesem kann ich mich nur anschließen. Denn so haben wir die Chancen möglichst viele Behindert/Schwerbehinderte in eine dauerhafte Beschäftigung zu bringen.

Selbstverständlich stehe ich auch weiter für die Tatsache: Dass bei gleicher/vergleichbarer Eignung der Behindert/Schwerbehinderte den Vorrang haben sollte/muss!!

Dazu können und müssen wir aber auch mit unserm verhalten als SchwbV beitragen.

Es gibt eben in unserer Mandatstätigkeit nicht nur angenehme Entscheidungen die wir treffen bzw. zu denen wir stehen „Farbe bekennen“ müssen. Wenn uns diese auch ganz bestimmt lieber sind und uns auch leichter fallen.


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