Unkündbarkeit (Kündigung)

Hans-Peter Semmler @, Friday, 29.04.2005, 08:18 (vor 6946 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
auch ein paar Anmerkungen von mir dazu:

» Gerade wir, die
» SchwbV sollten und müssen auch einmal JA zu einer Kündigung sagen, sofern
» die Kündigung keine behinderten bedingten Ursachen/Gründe hat und sie auf
» Grund der Sache/Gegebenheiten nachvollziehbar ist.

Kündigen tut der Arbeitgeber. Unsere Aufgabe ist es darauf zu achten, dass es mit "rechten" Dingen zugeht. Das heißt, die Betroffene nicht benachteiligt wird.
Wenn ich nun schon nichts finde um die K. zu verhindern, dann stimme ich "schweigend" zu.
Warum> Ich bin kein Richter, der über die Rechtmäßigkeit einer K. zu urteilen hat. Ich bin der "Anwalt" bzw. die Vertrauensperson der Kollegin und somit bin ich auf ihrer Seite.

» Es geht auch hier darum, bei AG teils bestehende Vorurteile gegen die
» Beschäftigung Schwerbehinderter abzubauen und um unsere Glaubhaftigkeit.
» Weiter aber auch darum, dass die Gesamtheit der Schwerbehinderten nicht in
» ein schiefes Licht gerückt wird.

AG werden immer Vorurteile gegen Behinderte haben, wenn diese nicht 100% Leistung bringen bzw. durch ihr Verhalten (manchmal sogar das Aussehen) den Betriebsablauf "stören". Leider ist dies schwer beweisbar.:-(
»
» In diesem Falle liegen so hat es den Eindruck, keine behinderten bedingten
» Gründe für die Kündigung vor. Der AG hat eine Widereingliederung versucht
» und hat mehrere angemessene Arbeitsplatzangebote gemacht.

Dies aus der Ferne zu beurteilen - schwierig - oder>

» Das hier dann vom AG eingesparte Geld fordere ich dann vom AG lieber für
» Leistungen zur Beschäftigungssicherung von Schwerbehinderten.

Schafft du das>

» Es gibt eben in unserer Mandatstätigkeit nicht nur angenehme
» Entscheidungen die wir treffen bzw. zu denen wir stehen „Farbe bekennen“
» müssen. Wenn uns diese auch ganz bestimmt lieber sind und uns auch
» leichter fallen.

Da gebe ich dir vollkommen recht. Meine Entscheidung in diesem Fall wäre allerdings eine andere. Ich würde der Kolln. zu verstehen gaben, dass meine Möglichkeiten zur Hilfe ausgeschöpft sind.
Aber Zustimmung zur Kündigung - Nie!


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