Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 08:39 (vor 5059 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard,
» Doch man kann beim BAG anfragen

Ich werde mal in Frankfurt bei der IGM nachfragen.

LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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