Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 09:16 (vor 5059 Tagen) @ Hotte

Hallo miteinander,
Das BAG hat noch nicht entschieden.
Es gibt auch ein gegenläufiges Urteil vom LAG Düsseldorf.


LG
Hotte

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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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