Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)
Hallo miteinander,
Das BAG hat noch nicht entschieden.
Es gibt auch ein gegenläufiges Urteil vom LAG Düsseldorf.
LG
Hotte
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Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."