Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hotte, Stuttgart, Tuesday, 29.06.2010, 10:24 (vor 5059 Tagen) @ hackenberger

Hallo Bernhard»
» Ergebnis, es liegt wohl beim BAG nichts zu diesem Beschluss des LAG Hessen
» vor
. Bedeutet, Rechtsbeschwerde wurde wohl nicht eingelegt.

Ich habe nicht viel Ahnung vom organisatorischen Ablauf bei juristischen Institutionen. Aber wird ein Aktenzeichen (hier: 1 ABR 2/09) nicht bei Eingang eines Vorganges vergeben und damit Anlegen einer Akte>
Hier müsste es doch eigentlich eine Akte geben, und wenn sie nur noch den Vermerk hat:
Rechtsmittel wurde zurückgezogen
oder
Rechtsmittelfrist verstrichen.

und dann ins Archiv des BAG wandern>

Wenn es von zwei LAGs unterschiedliche Urteile gibt, ist die Situation doch wohl folgende:
SBV beruft sich auf Urteil 1
Arbeitgeber beruft sich auf Urteil 2

LG
Hotte

--
Richard v. Weizsäcker:
"Nicht Behindert zusein,ist wahrlich kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem von uns jeder Zeit genommen werden kann."


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