Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

Hans-Peter-Semmler, Regensburg, Saturday, 20.12.2008, 12:44 (vor 5615 Tagen) @ Heinrich

» was muss ein AG beachten wenn er Leiharbeiter beschäftigen möchte. Muss er
» auch hier die SchwbV beteiligen> Muss er hier auch Schwerbehinderte nehmen>

Hallo Heiner,
es wäre super, wenn du die Bitte aus dem Anfragefenster "Bitte vor der Fragestellung die Suchfunktion verwenden!" berücksichtigen würdest. ;-)
Dies hätte dir das folgende Urteil angezeigt:
http://www.schwbv.de/urteile/120.html

--
Herzlichen Gruß
Hans-Peter


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