Prüfungspflicht des Arbeitgeber bei Einstellungen auch Leiharbeitern (Leih- bzw. Zeitarbeit)

berndf, Hochheim am Main, Sunday, 04.07.2010, 09:40 (vor 5054 Tagen) @ hackenberger

Bei uns wird seit Jahren einfach eine Mitteilung an den BR geschickt, daß der Leiharbeiter in der Produktion beschäftigt wird.

Da ich erst seit 2 Monaten wieder im BR gewählt worden bin, muss ich mich mal genauer informieren.Als SBV hat man ja nicht das Recht, in die elektronischen Akten zu schauen vom Betriebsrat

Es wird auch keine interne Stellenausschreibung gemacht.

lg
bernd


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