interne Stellenausschreibung (Einstellung)

hackenberger, Thursday, 29.07.2010, 14:45 (vor 5039 Tagen) @ wolle

Hallo "wolle",

dieses alles hatten wir hier zwar schon mehrfach behandelt. Leider hast Du die Suchfunktion nicht wie stets gewünscht genutzt. Auch hast Du leider wohl nicht den § 81 Abs. 1 SGB IX gelesen. :-((

Doch hier NOCHMALS das Thema:

§ 81 Pflichten
(1) 1 Die Arbeitgeber sind verpflichtet zu prüfen, ob freie Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen.....besetzt werden können.
..... 6 Bei der Prüfung nach Satz 1 beteiligen die Arbeitgeber die Schwerbehindertenvertretung nach § 95 Abs. 2 und hören die in § 93 genannten Vertretungen an......

Jeder Verstoß gegen diese Pflichten des AG berechtigt zum einen die SchwbV ein OWI gem. § 156 Abs. 1 Satz 9 in einer Höhe von bis zu 10.000,- € gegen den Zuständigen hier zu beantragen.
Weiter berechtig es den BR einer Versetzung oder auch ggf. Einstellung die Zustimmung zu verweigern.

Letztlich stellt die Verletzung des SGB IX ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG § 1 mit all seinen möglichen Folgen dar.

PS:
Mit Anrede und Schlussfloskel lesen sich Beiträge noch schöner ;-)

Auch bitte unbedingt einmal den ersten Forumsbeitrag „Streng geheim…“ lesen und bitte zukünftig auch beachten.


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion