interne Stellenausschreibung (Einstellung)

DoSto, Thursday, 26.08.2010, 09:38 (vor 5011 Tagen) @ hackenberger

Hallo SBVs,

auch ich habe die Suchfunktion dieses Mal nicht genutzt - Sorry! Ich denke - jede Frage nach Hilfe und Unterstützung ist irgendwo individuell. Und dieses Thema beschäftigt mich auch - ich bin teilweise schon frustriert und langsam auch verunsichert, ob ich mich überhaupt noch im SGB IX auskenne.

Es werden z. B. Gespräche geführt - mit Schwerbehinderten, über deren Versetzung, über deren Perspektive im Haus - die SBV wird nicht einbezogen bzw. nicht informiert. Aber auch die Erhöung der Arbeitszeit für einen Schwerbehinderten Beschäftigten wurde auf Antrag, ohne Info an die SBV, geändert. Auch der Betriebsrat informiert nicht die SBV. Muss ich mich nun immer damit auseinandersetzen, dass es heißt: "nur, wenn ein Schwerbehinderter Arbeitnehmer es wünscht, wird die SBV einbezogen"> Obwohl ich weiß, dass es die Informationspflicht betrifft, der SBV gegenüber, die hier verletzt wird.

Dass ich ein Rederecht auf der Betriebsversammlung habe, stört den BR nicht, zu erörtern, wo denn der Beitrag eingeordnet werden könnte, zeitlich.

Außerdem stimmt der Arbeitgeber der Zahlung von Zuschüssen zu, für Mitarbeiter, die der SBV noch nicht einmal als Schwerbehinderte in der Liste bekannt sind. Hier frage ich mich, was ich da nicht mit bekommen habe, rein rechtlich gesehen> Bekommen auch nicht Schwerbehinderte Beschäftigte Zuschüsse vom Arbeitgeber für Leistungen zum Dienstwagen.

Ich glaube, hier läuft etwas aus dem Ruder! Wer weiß es genau, wo ich einen Gedankenfehler haben könnte> Ich will ja auch nicht gleich mit der Keule auf Ameisen hauen.

Danke - Gruß - DoSto

--
DoSto


gesamter Thread:

 RSS-Feed dieser Diskussion