interne Stellenausschreibung (Einstellung)

hackenberger, Friday, 27.08.2010, 23:42 (vor 5010 Tagen) @ DoSto

Hallo DoSto,

es gibt viele Möglichkeiten die Zusammenarbeit AG SchwbV zu optimieren.
Hinweis auf das Gesetz und aber auch Überzeugung durch Fakten an Hand von verständlichem Bespielen. Also Betroffenheit beim AG schaffen, wie z.B. durch Hinweise, jeder kann morgen z.B. durch Unfallfolgen selbst Betroffener sein, auch Sie. Dann möchten Sie doch bestimmt auch, dass ihrer Rechte beachtet werden.
Auch der Hinweis, die Missachtung des SGB IX, auch die des § 95 Abs. 2 kann ein berechtigtes Indiz für einen Verstoß gegen das AGG § 1 mit den dann möglichen Folgen sein.
Letztlich ein Verfahren nach § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX einmal starten. Wird nur einmal gegen einen Verantwortlichen im Betrieb, z.B. Führungskraft oder SB der Personalstelle ein OWI verhängt (geht ja an den privaten Geldbeutel), spricht sich dieses herum und keiner möchte dann der nächste sein.

Nur einer ist wichtig, verweist man einmal auf § 156 Abs. 1 Satz 9 SGB IX oder arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren, dann muss man es bei weiteren Verstößen auch anwenden/ umsetzen, denn sonst wird man nicht mehr ernst genommen und es wird noch schlimmer.


» ich bin teilweise schon frustriert und langsam auch verunsichert, ob ich
» mich überhaupt noch im SGB IX auskenne
Frustration hilft nicht, überlege Dir einmal ob Du vielleicht eine Qualli besuchten solltest.


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