interne Stellenausschreibung (Einstellung)

albarracin, Baden-Württemberg, Thursday, 26.08.2010, 16:09 (vor 5012 Tagen) @ DoSto

Sorry, DoSto,

aber sooo individuell ist Dein Fall nicht.
Es werden grundlegende Rechte der SBV u.a. aus § 95 SGB IX verletzt. Das weißt Du aber auch selbst.
Wenn Du also mit gutem Zureden nicht weiterkommst, ist es Zeit, einen Schritt weiter zu gehen, also einen konkreten Vorfall aufgreifen und ggü. den Verantwortlichen schriftlich und nachweislich die Beachtung der Rechte der SBV einzufordern mit dem Hinweis auf Konsequenzen bei weiterer Mißachtung. Und wenn weiter mißachtet wird, dann eben mit Hilfe eines Fachanwalts die weiteren Schritte einleiten.

Du wirst anscheinend gerade "ausgetestet". Wehr' Dich endlich oder lass' es bleiben, aber jammere nicht nur 'rum. Dazwischen gibt es lt. Deiner Schilderung keinen Mittelweg mehr.
Und wenn Du es bleiben läßt, dann tritt auch bitte ehrlicherweise sofort zurück und gib jemand anders die Chance, effektive SBV-Arbeit zu machen.

--
&Tschüß

Wolfgang


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