interne Stellenausschreibung (Einstellung)

DoSto, Thursday, 26.08.2010, 18:31 (vor 5011 Tagen) @ albarracin

» Sorry, DoSto,
»
» aber sooo individuell ist Dein Fall nicht.
» Es werden grundlegende Rechte der SBV u.a. aus § 95 SGB IX verletzt. Das
» weißt Du aber auch selbst.

» -----------------------------------------------------------------------------
Ja albarracin, das ist richtig, ich weiß, was schief läuft und befinde mich noch in der "muss ich denn schwere Geschütze auffahren-Phase". Danke für deine Antwort. Aber warum soll ich denn zurücktreten, nur weil ich zögere, gegen den Arbeitgeber vorzugehen> Man kann ja auch miteinander darüber reden - vorher natürlich - bevor das Kind in den Brunnen fällt.

Die Gewissheit, dass ich nicht falsch liege in meiner Annahme, dass da etwas mächtig schief läuft, habe ich hier angefragt und wieder mal eine kompetente Auskunft erhalten.

Gruß - Doris

--
DoSto


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